Zu diesem Abstimmungstermin waren sich die SP Delegierten vollständig einig.
Sie sagen NEIN zur Streichung S9 (Läufelfingerli). Das sind die
Ziffern 2.7 c. und 2.7 d. des Landratsbeschlusses vom 23. März 2017 betreffend Erteilung des 8. Generellen Leistungsauftrags im Bereich des öffentlichen Verkehrs für die Jahre 2018-2021, Finanzprogramm für die Jahre 2020 und 2021.
Eine Bahnlinie stillzulegen, die erst kürzlich aufwändig saniert und behintertengerecht gestaltet worden ist, macht wirklich keinen Sinn. Es ist zudem der falsche Weg, einen vermeintlichen Sparbeschluss gegen den Willen der Betroffenen durchzudrücken. Vielmehr ist Solidarität auch mit den Randregionen gefragt.
JA zur Änderung des Kantonalbankgesetzes: Die Vorlage sorgt für eine Klärung der Zuständigkeiten und setzt die Vorgaben von Basel III um. Die Entpolitisierung und die Effizienz-Steigerung befürwortet die SP explizit.