Am 21. Mai wird auch darüber abgestimmt, ob die Amtszeitbeschränkung im Landrat aufgehoben werden soll. Das ist wirklich das falsche Rezept für unseren Kanton, denn so geraten junge politisch interessierte Menschen auf eine demotivierend lange Wartebank. Mit einem Ja zu dieser demokratische heiklen Abstimmungsfrage würde die Nachwuchsförderung vernachlässigt. Auch der frische Wind, den alle Parteien dringend nötig haben würde fehlen. Die Amtszeitbeschränkung für Mitglieder des Landrats wurde 1972 eingeführt und seitdem zwei mal vom Volk bestätigt. Sie hat sich bewährt.
Deshalb ist die Aufhebung der Amtszeitbeschränkung abzulehnen